Welche Angaben die Arbeitsagentur benötigt

Mit der Arbeitsbescheinigung prüft die Arbeitsagentur die Angaben zur früheren Beschäftigung. § 312 SGB III nennt unter anderem die Art der Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, mögliche Unterbrechungen, den Beendigungsgrund und die Vergütung. Eine Kündigung oder ein Arbeitszeugnis enthält nur einen Teil der für die Leistungsprüfung benötigten Angaben.

Die Bescheinigung wird auf Verlangen ausgestellt. Sie können den früheren Arbeitgeber selbst darum bitten. Auch die Bundesagentur kann die Bescheinigung anfordern. Geben Sie bei Ihrer Anfrage den Beschäftigungszeitraum an und bitten Sie um eine kurze Rückmeldung, wann die Daten übermittelt werden.

Rechtsgrundlagen zum Nachlesen§ 312 SGB III – Arbeitsbescheinigung
Bundesagentur für Arbeit – Arbeitsbescheinigung

Eine Person öffnet einen neutralen Ordner für eine Arbeitsbescheinigung.
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Wer den Nachweis elektronisch übermittelt

Für Arbeitsverhältnisse, die seit 2023 beendet wurden, sendet der Arbeitgeber die Bescheinigung für Arbeitslosengeld grundsätzlich elektronisch über das Verfahren BEA an die Bundesagentur. Nach § 313a Absatz 1 SGB III erhalten Sie von der Bundesagentur einen Nachweis über die übermittelten Daten. Bei früher beendeten Arbeitsverhältnissen stellt die Bundesagentur auch Formulare bereit.

Vergleichen Sie den Nachweis mit Ihren eigenen Unterlagen. Stimmen etwa der letzte Beschäftigungstag oder der Beendigungsgrund nicht, benennen Sie die Abweichung gegenüber Arbeitgeber und Arbeitsagentur konkret. Halten Sie vorhandene Unterlagen bereit und klären Sie mit der Agentur, welche Angaben sie zusätzlich benötigt.

Rechtsgrundlagen zum Nachlesen§ 312 SGB III – Arbeitsbescheinigung
§ 313a SGB III – elektronische Übermittlung
Bundesagentur für Arbeit – Arbeitsbescheinigung

Arbeitslosmeldung und Nachweis getrennt erledigen

Warten Sie mit der Arbeitslosmeldung nicht auf die Bescheinigung. Nach der Anleitung der Bundesagentur kann die Meldung bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit erfolgen und muss grundsätzlich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit vorliegen. Die Arbeitsuchendmeldung ist ein eigener Schritt. Prüfen Sie in Ihrem Konto, welchen Schritt Sie bereits erledigt haben.

Informieren Sie die Arbeitsagentur beim Antrag darüber, welcher Nachweis fehlt. Teilen Sie mit, wann Sie die Bescheinigung angefordert haben und ob der Arbeitgeber geantwortet hat. So kann die Agentur den konkreten offenen Punkt prüfen. Sie entscheidet nach den für Ihren Antrag maßgeblichen Voraussetzungen. Eine fehlende Bescheinigung bedeutet für sich allein weder eine Zusage noch eine endgültige Ablehnung.

Rechtsgrundlagen zum Nachlesen§ 312 SGB III – Arbeitsbescheinigung
Bundesagentur für Arbeit – Arbeitsbescheinigung
Bundesagentur für Arbeit – Arbeitslos melden

Auf einem Schreibtisch werden Unterlagen und Briefumschläge für den Antrag geordnet.
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Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert

Bewahren Sie Ihre Anforderung und die Antwort des Arbeitgebers auf. Bitten Sie die Arbeitsagentur um eine Auskunft zum Bearbeitungsstand und fragen Sie, ob sie die Bescheinigung selbst anfordert. Halten Sie vorhandene Abrechnungen und die Unterlagen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses für Rückfragen bereit.

Eine drohende Zahlungslücke sollten Sie konkret ansprechen. Ob eine Überbrückung in Betracht kommt, hängt von den dafür geltenden Voraussetzungen ab. Lassen Sie sich erklären, welche Angaben die Stelle bereits prüfen konnte und welche Entscheidung noch offen ist.

Lesen Sie auch, unter welchen Voraussetzungen ein Vorschuss auf Sozialleistungen in Betracht kommt.

Rechtsgrundlagen zum Nachlesen§ 312 SGB III – Arbeitsbescheinigung
Bundesagentur für Arbeit – Arbeitsbescheinigung

NACHLESEN & PRÜFEN

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Erläuterungen stützen sich auf die geltenden Gesetzestexte und Informationen öffentlicher Stellen. Die einzelnen Rechtsgrundlagen sind auch bei den jeweiligen Abschnitten verlinkt.

Quellenabruf: 05. November 2026 · Inhaltsstand: 05. November 2026